Viele Diskutiert wird die Frage, ob eine Kündigung wegen Krankheit zulässig ist. In den letzten Jahren werden auch psychische Erkrankungen wir Burn-out immer populärer. Oft kommt es vor, dass Arbeitskräfte wochenlang wegen derartiger Probleme ausfallen. Grosse Konzerne können den Ausfall von Mitarbeitern eher verkraften. Klein- und Mittelbetriebe, die die Mehrzahl der österreichischen Unternehmen ausmachen, tuen sich viel schwieriger. Die Arbeit muss auf die anderen Arbeitnehmer aufteilt werden oder bleibt liegen. Zusätzliches Personal einzustellen liegt oft nicht im Rahmen der Möglichkeiten.
Hartnäckig hält sich der Mythos, dass Arbeitgeber machtlos seinen und eine Kündigung wegen einer Krankheit nicht möglich ist und man einen Arbeitnehmer nicht während des Krankenstandes kündigen darf.
Richtig ist, dass eine Krankheit niemals einen Entlassungsgrund darstellen kann. Eine Kündigung wegen einer Krankheit mit Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist ist aber zulässig.
Besondere Kündigungsschutzvorschriften gibt es im Arbeitsrecht für Schwangere und Behinderte. Diese Personengruppe ist natürlich auch im Krankheitsfall vor einer Kündigung geschützt.
Kürzlich hatte eine Arbeitnehmerin versucht vor Gericht durchzusetzen, dass eine psychische Erkrankung als Behinderung anerkannt wird.
Sie wurde bereits während der der Probezeit arbeitsunfähig und der Arbeitgeber löste den Arbeitsvertrag während der Probezeit. Sie klagte dagegen und berief sich dabei auf die Schutzvorschriften für behinderte. Das Arbeitsgericht und das Berufungsgericht wiesen die Klage ab.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied ebenfalls gegen die eine Subsumierung einer psychischen Erkrankung als Behinderung (8 ObA 62/15y). Eine psychische Krankheit ist keine Behinderung im Sinne des Gesetzes. Darum ist die Kündigung wegen eines Burn-outs oder einer ähnlichen Krankheit zulässig.