Mit der Verschmelzung von Orange und 3 sowie von Telering und T-Mobile sind zwei Anbieter vom heimischen Mobilfunkmarkt verschwunden. Die Kunden spüren das vor allem in der Geldtasche, den der geringere Konkurrenzdruck hat viele Mobilfunkanbieter zu teils deutlichen Preiserhöhungen veranlasst.
Die Wettbewerbsbehörde sieht diese Entwicklung kritisch, hat aber derzeit nur wenig Möglichkeiten, etwas dagegen zu tun. Mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), deren Begutachtungsfrist morgen abläuft, soll das nun geändert werden.
Kernstück der Novelle ist zwar, den Ausbau von Breitbandinternet endlich zu fördern, daneben sollen aber Bestimmungen eingeführt werden, die wieder mehr Bewegung in den Markt bringen sollen. Hierzu soll bei Mobilfunkverträgen künftig eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat gelten. Bis jetzt sind in der Brache 3 Monate üblich. Dies ermöglicht den Kunden, schneller auf Preisveränderungen zu reagieren und den Netzbetreiber zu wechseln.
Eine weiter geplante Massnahme ist, dass es während der Mindestvertragslaufzeit künftig keine Preiserhöhungen mehr geben soll. Zwar gab es bis jetzt schon ein Sonderkündigungsrecht für Handyverträge, wenn der Preis erhöht wurde, dennoch spekulierten die Netzbetreiber damit, dass nicht viele Kunden wegen einer geringen Anpassung abspringen werden.
Die Handynetzbetreiber sind über die geplante Novelle naturgemäss nicht sehr erfreut. Wir finden, dass die höchstzulässige Kündigungsfrist ein angemessenes Mittel ist um mit sehr wenig staatlichem Eingriff wieder mehr Bewegung in den Markt zu bringen.