Versprochen hat die Regierung viel, um das Tierwohl zu verbessern. Diese Woche nun, hat der Gesundheitsminister die geplanten Änderungen im Lebensmittelrecht präsentiert. Viel konkretes war zwar bei der Pressekonferenz nicht zu erfahren, klar scheint aber, dass sich die Produzenten vor keinen all zu grossen Einschränkungen durch das Lebensmittelrecht fürchten brauchen – lediglich im Kennzeichnungs- und Verpackungsrecht dürfte es Gesetzesänderungen geben.
Zwar sagen in vielen Umfragen, die von einigen Zeitungen publiziert wurden, dass sich Konsumenten mehr Tierwohl wünschen und auch bereit wären, mehr dafür zu bezahlen, doch ob das dann in der Praxis tatsächlich passiert, wenn das eine Kilo Fleisch 10 Euro kostet und das andere 20.- darf zumindest bezweifelt werden.
Angekündigt wurde einer Erweiterung der Kennzeichnungspflicht. Was bisher schon für Eier galt, gilt ab 2023 auch für Schweine- und Rindfleisch.

Wie bei Eiern wird im Supermarkt an der Verpackung dann gekennzeichnet, ob das Tier in einem Stall mit Vollspaltenböden, in einem Stall mit Freilauf oder auf einer Alpe gehalten wurde. Verbote oder Einschränkungen bei den Haltungsmethoden sind im neuen Lebensmittelrecht nicht zu erwarten. Insbesondere das von vielen Tierschützern geforderte Verbot von Vollspaltenböden ist nicht in Sicht. Ob dann die Konsumenten tatsächlich so genau auf das Etikett schauen und sich die Produzenten doch den Kundenwünschen anpassen und mehr für das Tierwohl tun müssen, bleibt abzuwarten.
Zumindest dürfte das bereits seit längerem angekündigte Verbot des Kückenschredderns eine lebensmittelrechtliche Neuerung bringen.
Welche Grenzen und Ausnahmen sind zu erwarten?
Der Gesundheitsminister blieb bei seinen Ankündigungen sehr wage. “Die Details würden im Laufe des Jahres erarbeitet“, so führte er aus. Zu erwarten ist wohl, dass die Grenzen der Kennzeichnungsplicht im neuen Lebensmittelrecht wohl ähnlich ausgestaltet sein werden, wie es aktuell bei Eiern der Fall ist. Konkrete bedeutet das, dass die Kennzeichnung zwar auf einer Fleischpackung erfolgen muss, aber eine Kennzeichnung auf verarbeiteten Produkten nicht erfolgen muss. So wird auf einer Packung Fleischsugo nicht erkennbar sein, wie das Rind gehalten wurde.
Was ist mit ausländischem Fleisch?
Zunächst gelten die Österreichischen Vorschriften nur für in Österreich erzeugte Lebensmittel. Das ist ein wesentlicher Grund, weshalb sich der Fachverbands der Lebensmittelindustrie gegen die Kennzeichnungspflicht so lange gewehrt hat. Produkte, die aus einem EU-Land importiert werden, müssen lediglich die EU-Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel erfüllen, die wesentlich weniger streng ist, als die geplanten Neuerungen in Österreich. Bauern aus dem Ausland haben also einen gewissen Vorteil, was wiederum dazu führen könnte, dass Konsumenten zu deren Produkten greifen unter dem Motto “Steht ja nicht Vollspaltenboden drauf“.
Gerade angesichts der bevorstehenden Wahlen im Herbst dürfen wir gespannt sein, was von der Ankündigung am Ende des Jahres übrig bleibt und ob diese dann tatsächlich zu mehr Tierwohl und höherer Lebensmittelqualität führen.