Will man gegen jemand eine Klage einbringen, dessen Wohnort und Aufenthalt man nicht kennt, ist das eine schwierige Situation. Ohne Anschrift kann eine Klage nicht zugestellt werden und der Beklagte hätte keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren.
Um dennoch eine Möglichkeit zu bieten Personen mit unbekanntem Aufenthaltsort zu klagen, gibt einen Abwesenheitskurator. Gem § 270 ABGB wird dieser auf Antrag bestellt. In der Regel wird es sich um einen Rechtsanwalt handeln. Die Aufgabe des Kurators ist einerseits die Person ausfindig zu machen, viel wichtiger ist jedoch die Aufgabe, seine Rechte entsprechend zu verteidigen. Der Abwesenheitskurator kann sämtliche Prozesshandlungen wie eine Klagebeantwortung oder ein Rechtsmittel für die abwesende Person setzen.