In einem Strafprozess können sich Geschädigte als Privatbeteiligte anschliessen. Dann kann das Strafgericht im Adhäsionsverfahren über die Zivilrechtlichen Ansprüche entscheiden. So wird ein Zivilprozess überflüssig. Allerdings kann das Strafgericht nicht endgültig abschlägig beurteilen. Wenn der Richter dem Antrag des Privatbeteiligten abschlägig entscheiden will, wird dieser mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Dem Geschädigten steht es dann offen eine Klage einzubringen. Privatbeteiligte sind alle Personen, die aufgrund eines Verbrechens oder wegen eines amtlichen Vergehens in ihren Rechten beschädigt wurden.
Der Beginn des Adhäsionsverfahren ist die Antragsstellung des Verletzten, seine Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen.