Oft hört oder liest man von AGBs, das sind allgemeine Geschäftsbedingungen, das sogenannte kleingedruckte. Mit diesen Versuchen unternehmen das "normale" Bürgerliche Recht zu Ihren Gunsten dadurch abzuändern. Damit AGBs jedoch wirksam sind, müssen sie gültig vereinbart werden. D.H., dass der Vertragspartner die Möglichkeit hatte, sie zu lesen und wenn es sich um einen Vertragsschluss im Internet handelt, auch zu speichern oder auszudrucken.

Doch selbst wenn die AGBs gültig vereinbart wurden, heisst das nicht, dass alle Bestimmungen auch gelten. Im KschG sind zahlreiche Vertragsgegenstände aufgezählt, die nur ausserhalb von allgemeinen Geschäftsbedingungen, in gesonderten Vereinbarungen gültig vereinbart werden können und Vertragsklauseln, die bei Geschäften zwischen Unternehmen und Konsumenten auf jeden Fall unwirksam sind. Man sprich hier von Inhaltskontrolle.

Von Gregor

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