Ein normaler Zivilprozess kann lange dauern und teuer sein. Arbeitnehmer, die Ihren Lohn brauchen, um täglich fällige Ausgaben zu begleichen, hätten es so besonders schwer bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Darum hat der Gesetzgeber für arbeits- und sozialgerichtliche Streitigkeiten besondere Bestimmungen geschaffen. Diese Prozesse sollen, besonders für die Arbeitnehmer, schneller und günstiger sein. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz ASGG.

Was sind die Unterschiede zwischen ASGG-Verfahren und einem normalen Zivilprozess.

In dem Verfahren gibt es neben dem Berufsrichter noch zwei Laienrichter. Davon wird jeweils einer von der Arbeiterkammer entsandt und einer von der Wirtshaftskammer. So sollen die Besonderheiten in der jeweiligen Branche berücksichtigt werden.

Das Verfahren ist Gebührenfrei. Dadurch wird dem Arbeitnehmer ein grosses Hemniss genommen, um einen Arbeitgeber zu klagen, wenn er beispielsweise den vereinbarten Lohn nicht bezahlt.

Von Gregor

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