Das Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Zwangsversicherung in Österreich. Jeder Arbeitnehmer und jeder Unternehmer ist bei der staatlichen Krankenkasse versichert. Im ASVG wird geregelt, welche Leistungen die Versicherungen bezahlen müssen.
Eine Anpassung an individuelle Bedürfnisse, und damit deutlich günstiger Prämien, sind nicht vorgesehen.
Die Zwangsbeiträge richten sich nach dem Einkommen. Hierzu zählt auch der Sachbezug. Wer als beispielsweise von seinem Arbeitgeber ein kostenloses Mittagessen bekommt, bezahlt mehr Sozialversicherung. Ist das nicht Krank?