Unter Aufsandungserklärung versteht man die schriftliche Erklärung des Eigentümers, der damit einverstanden ist, das sein Grundstück in das Grundbuch eingetragen wird. Will man sein Eigentum im Grundbuch eintragen, braucht man eine Aufsandungserklärung samt beglaubigter Unterschrift. Anders ist es nicht möglich eine Eintragung des Eigentums ins Grundbuch vorzunehmen. Wenn Sie etwas in das Grundbuch eintragen möchten, zum Beispiel einen Eigentumserwerb oder eine Hypothek für ein Grundstück, dann kann dies nur mit einer sogenannten Aufsandungserklärung geschehen. Die Erklärung ist stark an Formen gebunden. Das Wort stammt daher das früher die Tinte im Grundbuch mit Sand getrocknet wurde. Die Aufsandungserklärung muss beglaubigt unterschrieben werden, ansonsten wird sie vom Grundbuch nicht gearbeitet.
Die Aufsandungserklärung wird von derjenigen Person abgegeben, deren Recht übertragen werden soll oder eingeschränkt ist. Normalerweise sollte die Aufsandungserklärung über die Liegenschaft im Kaufvertrag verfügbar sein.