Ausserstreitverfahren sind Gerichtsverfahren, die ebenfalls vor den Zivilgerichten verhandelt werden. Das sogenannte Verfahren ausser Streitsachen unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von einem gewöhnlichen Zivilverfahren.
Der wichtigste Unterschied ist, dass es im Zivilprozess immer einen Kläger und eines Beklagten bedarf. Zudem findet er nur bei einer entsprechenden Klage statt. Im Ausserstreitverfahren ist das nicht so. Manche Verfahren finden von Amtswegen statt, manche können Beantragt werden. Die Parteien heissen nicht Kläger und Beklagter sondern Antragssteller und Antragsgegner oder Betroffener. Beispiele für solche Verfahren sind:
• Sachwalterbestellungen
• Todeserklärungen
• Ehenichtigkeitsverfahren
• Einvernehmliche Scheidungen
Die Bestimmungen des Ausserstreitverfahren sind im Ausserstreitgesetz (AusserStG) geregelt. Allerdings kommt, wenn etwas dort nicht geregelt ist, die Bestimmungen der ZPO zur Anwendung.