Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches gegen Urteile von Zivilgerichten eingebracht werden kann. Um eine Berufung einzubringen, die auch vom Gericht inhaltlich behandelt wird, müssen Berufungsgründe vorliegen, man kann nicht einfach nur verlangen, dass das höhere Gericht das Verfahren einfach nochmals durchführt.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufung ist das vorliegen eines oder mehrere Berufungsgründe:

  • Aktenwidrigkeit
  • Unrichtige Tatsachenfeststellung;
  • Unrichtige Beweiswürdigung
  • Unrichtige Rechtliche Beurteilung wie falsche Subsumtion oder das falsche Auslegen von Gesetzen
  • Unvollständige Erledigung der Sachanträge
  • Fehlende Erörterung erheblicher Tatsachen
  • Die in § 477 ZPO aufgezählten Nichtigkeitsgründe

Die Frist für die Berufung beträgt i.d.R 4 Wochen ab der Zustellung des Urteils. Weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufung ist die Beschwer. Das bedeutet, dass man kein Urteil anfechten kann, durch welches man selbst keinen Nachteil hat.

Berufungsurteile der zweiten Instanz können mit einer Revision an den OGH bekämpft werden.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert