In Österreich kann jeder der eine Sache Besitzt und beim Besitz gestört wird oder dem der Besitz entzogen wird eine Besitzstörungsklage einreichen. Bei der Besitzstörungsklage geht es um die Abstellung einer Störung des ruhigen Besitzes und der Unterlassung zukünftiger Störungen. Einer der häufigsten Anwendungsfälle ist die Unterlassungsklage gegen Autofahrer, die Ihr Fahrzeug auf dem Grund eines anderen unerlaubt geparkt hatten. Hierbei wird auf die Unterlassung des zukünftigen Parkens geklagt. Es ist jedoch egal wie lange ein Besitz gestört wird und es müssen auch keine Hinweise wie beispielsweise ein Parken verboten Schild angebracht sein. Wichtig ist, dass man Beweise der Besitzstörung sammelt. Fotos, Videos etc. sind wertvolle Beweismittel die bei einer Klage definitiv helfen können. Die Besitzstörungsklage ist innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung einzubringen.