Der Besitzwille, lateinisch Animus ist der Wille eine Sache als seine zu behalten. Er ist für den Besitz notwendig. Ein Angestellter, der einen Dienstwagen von seinem Arbeitgeber hat, ist beispielsweise kein Besitzer, weil er nicht den Besitzwillen hat.
Ein Dieb hingegen, der zwar unrechtmässig, aber faktisch die Gewalt über eine Sache hat, und den Willen diese zu behalten ist Besitzer. Damit geniest er Besitzschutz, z.B. gegenüber einem weiteren Dieb.