Bei der Culpa in Condrahendo handelt es sich um die sogenannte vorvertragliche Haftung. Wenn Parteien beabsichtigen miteinander in Vertragsbeziehung zu treten, treffen beide bereits vorvertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten.
Das Lehrbuchbeispiel für die Culpa in Condrahendo Haftung ist, dass jemand in eine Supermarkt geht und dort ausrutscht, weil der Boden nicht richtig geräumt war. In diesem Fall hat der Kunde ja noch nichts gekauft und somit keinen Vertrag mit dem Supermarkt, aus dem er eine Haftung ableiten kann. Hier springt die Culpa-Haftung ein und der verletzte Kunde kann aus diesem Titel Schadenersatz wie Schmerzengeld fordern.