Unter Domain-Grabbig versteht man das Registrieren von Internetdomains, um dadurch ein Unternehmen zu behindern. In Österreich wird das Verbot von Domain-Grabbing aus §1 UWG abgeleitet.

Voraussetzung für das Vorliegen ist die Absicht, das Unternehmen zu schädigen und dass kein berechtigtes, eigenes Interesse an der Domain vorliegt. Geschädigte können dann auf Löschung oder Herausgabe klagen.

Von Gregor

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