Eine Hochzeit ist für alle Paare ein schönes Erlebnis. Die Verliebten denken natürlich nicht daran, dass Sie sich wieder scheiden lassen könnten und welche Folge eine Scheidung hat. Die Scheidungsrate mit 43 % in Österreich ist aber hoch wie nie. Darum lohnt es sich, bereits vor der Eheschliessung über einen Ehevertrag zu sprechen. Selbst wenn er nie wieder gebraucht wird, kann der Ehevertrag im Fall es Falles für beide Ehepartner vorteilhaft sein.
In Österreich gilt der Grundsatz der Gütertrennung. In einer Ehe bleibt jeder Ehepartner Eigentümer seiner Sachen. In einem Ehevertrag können die Ehepartner die Gütergemeinschaft vereinbaren.
Darüber hinaus können vom Gesetz abweichende Regelungen getroffen werden, wie Vermögenswerte bei einer Scheidung aufgeteilt werden sollen. Je nach Inhalt des Vertrags ist ein Notariatsakt erforderlich.
Wann sollte ein Ehevertrag gemacht werden?
Haben die Ehegatten unterschiedliche Vermögenswerte oder Einkommen, kommt der Partner mit dem höheren Vermögen oder Einkommen auf die Idee einen Ehevertrag abzuschliessen. Aber auch wenn beide Ehepartner viel Vermögen haben, ein eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll sein. Bei einer Trennung ist es dann leichter nachvollziehbar, wer was in die Ehe eingebracht hat.
Hat einer der beiden Partner ein Unternehmen oder betreiben die Eheleute gemeinsam ein Unternehmen ist ebenfalls eine Regelung sinnvoll, wie es mit dem Betrieb weitergeht. Das sichert die Zukunft für Beteiligten.
Was kann nicht im Ehevertrag geregelt werden?
Verschiedene Scheidungsfolgen können nicht von vorhinen geregelt werden. Dazu gehört der nacheheliche Unterhalt. Eine Regelung über die Höhe des Ehegattenunterhalts oder des Kindesunterhalts und ein Verzicht darauf, sind unwirksam.