Die Eigentumsfeststellungsklage ist eine Form der Feststellungsklage. Voraussetzung für den Erfolg ist ein rechtliches Interesse an der raschen Feststellung eines Eigentumsverhältnisses ohne Anspruch auf Leistung. Bei einem vorhandenen Leistungsanspruch, also den Anspruch auf Herausgabe der Sache, ist die Eigentumsfeststellungsklage subsidiär und unzulässig.