Einspruch! kennt aus Film und Fernsehen. Die Realität sieht natürlich etwas anders aus. Der Einspruch ist ein Rechtsmittel, das die ZPO nur gegen einen Zahlbefehl kennt. Damit wird der bedingte Zahlbefehl aufgehoben.
Während einer Verhandlung gibt es dagegen keinen Einspruch, wie man es aus dem Fernsehen kennt. Zu vergleichen ist damit höchstens der Antrag einer Partei, die Frage an einen Zeugen nicht zuzulassen. Im Zivilprozess ist dies allerdings extrem selten, das der Richter die Zulässigkeit von Fragen ohnehin von Amtswegen zu prüfen hat.