Eine einstweilige Verfügung ist eine vorübergehende Gerichtsentscheidung. Sie wird auf Antrag in Form eines Beschlusses erlassen. Voraussetzung ist, dass ein Rechtsgut akut bedroht wird. Die Gefahr muss derart sein, die Veränderung unumkehrbar ist. Beispielsweise wenn eine Ware droht, zerstört zu werden.

Das Verfahren bietet weniger Verteidigungsmöglichkeiten für den Antragsgegner als im Hauptverfahren. Wird dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben, gilt sie nur für eine entsprechende Frist. Der Antragsteller muss daher rechtzeitig eine Klage einreichen. Wenn das Urteil im Hauptverfahren rechtskräftig wird, tritt die einstweilige Verfügung ausser Kraft. Tritt die Gefahr erst im Laufe eines Zivilprozesses auf, kann während des Verfahrens ebenfalls eine einstweilige Verfügung beantragt werden.

Besteht die Gefahr, dass dem Antragsgegner durch die Verfügung ein Schaden entsteht, kann er beim zuständigen Gericht beantragen, dass der Antragsteller eine entsprechende Sicherheitsleistung, (einer Kaution) hinterlegen muss. Der Richter muss gem. § 56 ZPO in diesem Fall die Hinterlegung zur Bedingung für den Erlass machen.

Von Gregor

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