Der Endbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung mit der das Besitzstörungsverfahren abgeschlossen wird und wirkt in diesem Verfahren quasi wie ein Urteil. Daher enthält er die wesentlichen Urteilsmerkmale. Ausser im Besitzstörungsverfahren gibt es keinen Endbeschluss.
Er kann mit dem Rechtsmittel des Rekurses angefochten werden.