Ein Erbvertrag ist eine letztwillige Verfügung, ähnlich einem Testament. Im Gegensatz dazu ist der Erbvertrag zweiseitig und kann nur mit Zustimmung des anderen geändert oder aufgelöst werden. Ein Testament kann man jederzeit ändern oder widerrufen.

Einen Erbvertrag können nur Ehepartner miteinander schliessen und es bedarf eines Notariatsaktes. Er darf höchstens drei Viertel des Nachlassvermögens. Bei Einer Scheidung oder Eheauflösung erlischt der Vertrag.

Von Gregor

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