Die Ersitzung ist eine Form des originären Eigentumserwerbs. Das bedeutet, dass man Eigentümer wird, ohne das Eigentum von seinem Vormann zu bekommen. Dieses Rechtsinstrument wurde geschaffen, weil nach sehr langer Zeit die Beweislage immer sehr dünn ist.
Ein Beispiel. Jemand kauft ein Haus, nach 40 Jahren stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag, mit dem der letzte Eigentümer das Haus ursprünglich erworben hat, war ungültig. Es würde für den derzeitigen Besitzer eine unbillige Härte darstellen, wenn er nun plötzlich sein Eigentum verliert.
Voraussetzung für eine Ersitzung ist, dass man eine Sache für mehr als 30 Jahre in seinem ruhigen Besitz hat. Weiters muss man redlich sein. Das heisst, man muss davon ausgehen, dass man die Sache rechtmässig besitz. Ein Dieb kann also niemals etwas ersitzen. Der OGH hat in seinem Urteil zu 8 Ob 23/14m übrigens Festgestellt, dass die Ersitzungsfrist von einem Vorbesitzer übernommen werden kann. Allerdings müssen beide die Voraussetzungen für die Ersitzung, wie die Redlichkeit erfüllen.