Essentialia negotii sind die wesentlichen und notwendigen Bestandteile eines jeden Vertrages. Beispielsweise der konkrete Kaufpreis und die konkrete Sache bei einem Kaufvertrag. Erst in dem Zeitpunkt, in dem sich die Vertragsparteien über diese Vertragsbestandteile einig sind, kommt ein Vertrag rechtlich zustande. Liegt in einem dieser essentialia negotii Uneinigkeit vor, gibt es noch keinen Vertrag und es kann nicht auf Erfüllung geklagt werden.
Wechselseitige Ansprüche bestehen mit unter trotzdem aus vorvertraglichen Pflichten.