Ewiges Ruhen

Wenn sich die Parteien in einem Zivilprozess einig sind und einen Vergleich abschliessen, können Sie ewiges Ruhen vereinbaren. Der Prozess ist dann zwar nicht abgeschlossen, jedoch ist es einfacher als eine Klage zurückzuziehen. Der Grund dafür ist, dass beim ewigen Ruhen in der Regel die Kosten geteilt werden. Bei einer Zurückziehung müsste der Kläger alles bezahlen.

Nach Ablauf von 3 Monaten könnte jeder der Parteien einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens stellen. Dies kommt in der Praxis jedoch nicht vor, das der Ausgang des Verfahrens aufgrund des Vergleich klar ist.

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