Eine Feststellungsklage ist eine zivilrechtliche Klage, in der kein Leistungsbegehren gestellt wird, sondern lediglich ein Feststellungsbegehren. Sie ist nur dann zulässig, wenn ein Leistungsbegehren (derzeit) nicht gestellt werden kann und der Kläger trotzdem ein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung hat.

In der Praxis kommt die Feststellungsklage oft bei Verkehrsunfällen vor, wo der Kläger vom Gericht die Feststellung wünscht, dass er Beklagte für alle zukünftigen Schäden zu haften hat.

Wenn der Kläger zwar eine sofortige Leistung verlangen kann, diese allerdings noch nicht beziffern, muss er eine Stufenklage einbringen. Eine Feststellungsklage wäre nicht zulässig.

Von Gregor

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