In der Regel muss eine Prozesspartei ihr Vorbringen durch Beweismittel wie Zeugen oder Dokumente beweisen. In einigen Fällen sieht das Gesetz jedoch vor, dass eine Glaubhaftmachung ausreicht.
Was bedeutet das? In diesem Fall muss derjenige, der eine Tatsache behauptet, nur genügend Beweise anbieten, die seine Behauptung für möglich erscheinen lassen. Selbst wenn eine andere Version möglich oder sogar wahrscheinlicher ist, wäre damit die Glaubhaftmachung geglückt.