Das Geschäftsordnungsgesetz (GOG) regelt die Geschäftsordnung der Gerichte und der Gerichtshöfe. Das beinhaltet die interne Organisation und Verwaltung. So sind die Öffnungszeiten, der Parteienverkehr und die Gerichtstage darin geregelt.

Von Gregor

2 Gedanke zu “GOG”
  1. […] Der OGH gab dem keine Folge (6 Ob 197/14k). Bei einer Akteneinsicht gem. § 219 ZPO seinen datenschutzrechtliche Überlegungen zwar zu berücksichtigen. Dabei kommt jedoch nicht das DSG zur Anwendung, sondern lediglich die Datenschutzbestimmungen im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG). […]

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