Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die Eigentümer, Dienstbarkeien und Hypotheken von Grundstücken eingetragen werden und für jeden einsehbar sind. Die Grundbücher werden bei den Bezirksgerichten geführt.
Früher wurde der Pfandschuldner der seine Schuld nicht bezahlte als Dieb angesehen und der Pfandgläubiger erhielt das Gesamte Pfand unabhängig davon ob daher Wert des Pfandes die Schuld übersteigt oder nicht. Das Erste Grundbuch in Österreich wurde in Wien entwickelt und war ein Schrein, der Schreinkarten enthielt.
Pfandrechte werden heute mit Rangfolge eingetragen. Wird seit dem Mittelalter vollzogen. Sie wird erfolgt. Es wird dann ein Entsprechendes Entgelt bezahlt. Die ersten Enteignungen haben in Wien nach den Türchenbelagerungen zur Erweiterung der Schutzmauer durchgeführt.