Das Grundlagenurteil ist eine Form des Zwischenurteils. Es wird über Antrag einer der Parteien erlassen. Damit wird vom Gericht vor dem Endurteil bereits über relevante Feststellungen entschieden. So soll das Verfahren verkürzt werden und den Parteien ein Vergleich ermöglicht werden.
Ein Beispiel:
Die Klägerin behauptet, dass ein Mietverhältnis besteht und klagt auf Miete. Der Beklagte bestreitet, dass überhaupt ein Mietverhältnis besteht. Nun kann das Gericht über Antrag zunächst im Grundlagenurteil feststellen, dass ein Mietverhältnis besteht. Dann können sich die Parteien über die Höhe einigen, oder das Gericht fällt ein Endurteil darüber.