Das Kartellgericht ist ein Sondergericht, welches beim Oberlandesgericht Wien eingerichtet ist. Es ist die erste Instanz in Kartell- und Wettbewerbsverfahren. Antragsberechtigt sind hier nur die Bundeswettbewerbsbehörde und das Bundeskartellanwalt.
Berufungen gegen Urteile des Kartellgerichts können an den OGH als Kartellobergericht erhogen werden. Dies ist die letzte Instanz.