Das Kartellgericht ist ein Sondergericht, welches beim Oberlandesgericht Wien eingerichtet ist. Es ist die erste Instanz in Kartell- und Wettbewerbsverfahren. Antragsberechtigt sind hier nur die Bundeswettbewerbsbehörde und das Bundeskartellanwalt.

Berufungen gegen Urteile des Kartellgerichts können an den OGH als Kartellobergericht erhogen werden. Dies ist die letzte Instanz.

Von Gregor

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