Das Mahnverfahren ist ein Zivilverfahren, das schriftlich abläuft und es dem Gläubiger ermöglicht rasch zu einem Exekutionstitel zu kommen, insbesondere wenn der Schuldner keine Einwendungen erhebt sondern einfach nicht zahlen will.
Das Mahnverfahren beginnt mit einer Mahnklage, die mittels eines Formulars eingebracht werden muss. Bis 5.000 Euro besteht keine Anwaltspflicht, man kann es also selbst ausfüllen und beim zuständigen Gericht abgeben.
Wenn das Gericht keine Gründe für eine Zurückweisung findet, wird es dem Schuldner einen bedingten Zahlbefehl zustellen. Er hat die Möglichkeit binnen eines Monats Einspruch gegen den Zahlbefehl einzulegen. Dann findet ein Zivilprozess mit öffentlicher, mündlicher Tagsatzung statt. Ansonsten wird der Zahlbefehl rechtskräftig und der Gläubiger kann, wenn der Schuldner immer noch nicht zahlt, die Vollstreckung beantragen.