Ein Nebenintervenient ist ein Streithelfer, der sowohl auf der Seite des Klägers als auch des Beklagten auftreten kann. Es handelt sich um eine Partei, die ein rechtlich relevantes Interesse an einem bestimmten Ausgang des Zivilprozesses hat.
Ein Beispiel:
Herrmann klagt Kurt auf Schadenersatz wegen einer fahrlässigen Handlung, die Kurt angeblich gesetzt hat. Er bestreitet dies. Bei der ABC-Versicherung hat Kurt eine Privathaftpflichtversicherung, die bezahlen müssten, wenn Kurt den Prozess verliert. Darum hat sie ein rechtlich relevantes Interesse und kann Kurt, wenn sie möchte, als Nebenintervenient unterstützen und auch gegen seinen willen Anträge stellen. So kann die Versicherung, wenn Kurt den nachgeben will, dennoch einen Antrag auf Klageabweisung stellen oder aufrecht erhalten.
[…] einmal sind dies die am Zivilprozess beteiligten Parteien, also der Kläger, der Beklagte und die Nebenintervenienten. Sie erhalten weitestgehend uneingeschränkte Akteneinsicht. Abgesehen von Urteilsentwürfen […]