Noterben sind jene Personen, die bei einem Erbfall ein Pflichtteilsrecht haben. Gem. § 762 ABGB sind dies die Kinder des Erblassers und seine Frau. Hat er jedoch keine Kinder so geht dieser Pflichtteil an die Eltern des Erblassers. Diese sogenannten Noterben haben grundsätzlich jedoch kein Erbrecht, sondern nur das Recht auf eine Geldforderung in Höhe des jeweiligen Pflichtanteilspruches. Es kann aber auch vom jeweiligen Testator angeordnet werden, dass sich der Noterbe mit alle hinterbliebenen Belastungen gefallen lässt. Möglich ist aber auch, das der Anteil des Pflichtteilsberechtigten nicht die Höhe des eigentlichen Pflichtteils entspricht.