Der lateinische Ausdruck obiter dictum bedeutet übersetzt nebenbei gesagtes. Im juristischen Bereich bedeutet ein obiter dictum ein Urteil eines Gerichtes, in dem es eine Rechtsmeinung äussert, die mit dem eigentlichen Verfahren gar nichts zu tun hat.
Dies kann auch sein, wenn das Gericht eine Klage wegen eines Formfehlers zurückzuweisen hätte, es jedoch in das Urteil etwas in der Art schreibt, dass der Anspruch zurecht bestehen würde, wenn die Klage nicht wegen des Formfehlers hätte zurückgewiesen werden müssen.
In Österreich sind sowohl nach der ZPO als auch in anderen Verfahrensarten obiter dicti verboten. Ein Gericht darf nur über die aktuellen Verfahrensgegenstände Ausserungen treffen. In manchen anderen Ländern sind sie jedoch zulässig und entfallen mit unter eine Bindungswirkung für nachfolgende Verfahren.