Eine Oppositionsklage hat nichts mit Politik zu tun . Es handelt sich hierbei um ein Rechtsmittel im Exekutionsverfahren. Wenn ein Gläubiger einen Exekutionstitel gegen einen Schuldner erreicht hat, dann kann und wird der Gerichtsvollzieher nicht mehr Prüfen, ob die Forderung tatsächlich zu Recht besteht. Das ist grundsätzlich auch gut so, denn sonst könnte der Schuldner das Vollstreckungsverfahren unendlich in die Länge ziehen.
Hin und wieder treten dennoch Tatsachen auf, die einen Exekutionstitel in Frage stellen. Beispielsweise kann es sein, dass der Schuldner bereits bezahlt hat. In diesem Fall kann er beim Gericht, welches die Exekutionsbewilligung erlassen hat, die Oppositionsklage einbringen.