Ein Parentel ist die Gruppe von erbberechtigten Verwandten. Bei einem Erbfall, können immer nur Erben eines Parentels zum Zug kommen. Die Erben innerhalb eines Parentels teilen sich das Erbe nah Stämmen.

Die Kinder und deren Nachkommen bilden das Erste Parentel. Ein Erblasser hat drei Kinder. Eines davon ist vor dem Tod des Erblassers verstorben. Es gibt 3 Stämme. Die beiden überlebenden Kinder erhalten je 1/3 des Erbes. Die beiden Kinder des verstorbenen Kindes erhalten je ½ von 1/3 also 1/6 des Erbes.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert