Die Parteienvernehmung (kurz PV) in einem Zivilprozess ist die Einvernahme und Befragung des Klägers und des Beklagten. Die Einvernahme von Organen der Parteien, beispielsweise von Vorständen oder Geschäftsführern fällt ebenfalls darunter.
Die Parteienvernehmung unterscheidet sich von einer Zeugeneinvernahme dadurch, dass die Parteien lügen dürfen, solange sie nicht vereidigt werden.