Ein Gericht, welches für eine Sache zuständig ist, soll nicht während eines Zivilprozesses plötzlich unzuständig werden. Dieser Grundsatz gilbt beispielsweise bei der örtlichen Zuständigkeit. Wenn der Beklagte bei Einbringung der Klage seinen Wohnsitz in Innsbruck hatte, bleibt das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck weiterhin zuständig, wenn der Beklagte nach Salzburg zieht. Das Verfahren läuft ohne Unterbrechung weiter.

Von Gregor

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