Der Kläger kann zusammen mit dem Beklagenden ohne Klageerhebung beim Bezirksgericht erscheinen und einen Prätorischen Vergleich schliessen. Der Vorteil für den Kläger ist, dass es sich bei diesem Vergleich um einen Exekutionstitel handelt und der Kläger so keine Klage einbringen muss, was wiederum für den Beklagten den Vorteil hat, dass er keine kosten für den Zivilprozess hat.
In der Praxis kommen prätorische Vergleiche dann vor, wenn sich der Kläger und der Beklagte bereits aussergerichtlich, z.B. im Rahmen einer Mediation geeinigt haben. Der Beklagte aber im Moment kein Geld hat und eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart wird.