Wer ein Produkt in den Verkehr bringt, wer hat dafür zu sorgen, dass es mangelfrei ist. Das Produkthaftungsrecht, das insbesondere im Produkthaftungsgesetz geregelt ist, bestimmt wer für die Schäden, die eine Ware verursacht haftet.
Ein Beispiel dafür ist, wenn bei einem Auto die Bremsen mangelhaft sind. Wird jemand aus diesem Grund verletzt, ist das ein Fall der Produkthaftung. Haftbar sind nicht nur die Hersteller der Waren. Dem Gesetzgeber war klar, dass heute viele Produkte aus Ländern kommen, in denen die Rechtsdurchsetzung nicht so einfach ist wie in Österreich. Aus diesem Grund sind von der Produkthaftung auch Importeure, Groshändler, Einzelhändler und Anscheinshersteller erfasst. Letztere sind Unternehmen, die durch anbringen ihrer Logos oder Firmennamen den Anschein erwecken, dass sie der Hersteller sind.