Besonders wenn der Ausgang eines Zivilprozess sehr ungewiss ist und der Streitwert hoch, können manche Leute das Prozessrisiko nicht tragen. Natürlich gibt es Verfahrenshilfe unter gewissen Umständen. Wenn man sie jedoch nicht bekommt, weil die Erfolgsaussichten zu gering oder das Einkommen zu hoch ist und man zudem keine Rechtsschutzversicherung hat, die für die Prozesskosten aufkommen könnte, kommt man mit Unter nicht zu seinem Recht.

Hier treten Prozesskostenfinanzierer auf den Plan. Es handelt sich um Unternehmen, die die Kosten für einen Prozess, samt Anwaltskosten im Voraus bezahlen und das Prozessrisiko übernehmen. Für den Fall des positiven Ausgang des Zivilprozesses, lassen Sie sich einen Anteil der Streitsumme versprechen. Die Höhe dieses Anteils beurteilen diese Unternehmen für jede Prozessfinanzierung individuell anhand der Erfolgschancen. In der Praxis sind es 20-30 % des Streitwerts.

Da es sich bei diesen Unternehmen nicht um Rechtsanwälte handelt, fallen Prozessfinanzierungen nicht unter das Verbot von Quota Litis Vereinbarungen, sie sind daher auch in Österreich rechtlich zulässig. In der Praxis kommen sie jedoch nicht sehr oft vor.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert