Prozesshindernisse sind Gründe, weshalb ein Zivilgericht nicht inhaltlich über eine Klage entscheiden kann. Dies sind beispielsweise das vorliegen einer Urteils in der selben Sache, die Streitanhängigkeit oder Unzulässigkeit des Rechtswegs. Letztere liegt beispielsweise vor, wenn über einen Anspruch nicht ein Gericht, sondern eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden hat.
Liegt ein Prozesshindernis vor, ist die Klage zurückzuweisen, sofern es nicht durch eine Verbesserung behoben werden kann.