Rechtsanwaltstarif

Rechtsanwaltstarif

Der Rechtsanwaltstarif ist der im RATG festgelegte Satz, der einem Rechtsanwalt für verschiedene Prozesshandlungen, Beispielsweise eine mündliche Verhandlung oder das Abfassen eines Schriftsatz zusteht. Der Tarif hindert Anwalt jedoch nicht, mit seinem Mandanten ein höheres oder niedrigeres Honorar zu vereinbaren. In der Praxis kommen oft Pauschalen oder Stundensätze zur Anwendung.

Der Rechtsanwaltstarif bestimmt jedoch den Kostenersatz, denn eine Partei von einer anderen bekommen kann, wenn sie den Zivilprozess gewinnt – unabhängig von der Vereinbarung mit dem eigenen Anwalt. Vereinbarungen, wonach ein Rechtsanwalt einen gewissen Prozentsatz der Klagssumme im Fall es positiven Verfahrensausgangs bekommt nennt man Quota Litis und sind in Österreich verboten.

Wenn Sie also mit Ihrem Rechtsanwalt einen Stundensatz von 250 Euro vereinbart haben und so beim rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens eine Honoraranspruch von 4.000 Euro zusammenkommt, der Tarif jedoch nur 3.000 Euro vorsieht, werden Sie von Ihrem Gegner nur 3.000 Euro bekommen. Die restlichen 1.000 Euro müssen Sie selbst bezahlen, selbst wenn Sie den Prozess gewonnen haben.

Daher ist es immer empfehlenswert mit dem Rechtsanwalt ganz am Anfang eine klare Honorarvereinbarung zu treffen.

 

 

 

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