Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit träger von Rechten oder Pflichten zu sein. Diese Fähigkeit besitzen alle Menschen – unabhängig vom Alter oder dem Geisteszustand. Selbst ungeborene Kinder sind unter gewissen Umständen rechtsfähig. So kann ein ungeborenes Kind bereits Erbe werden, wenn der Vater während der Schwangerschaft stirbt.

Neben natürlichen Personen sind auch verschiedene juristische Personen wie Gesellschaften (GmbH, AG), Genossenschaften und Vereine rechtsfähig.

Von Gregor

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