Der Rekurs ist ein Rechtsmittel, dass gegen einen Beschluss erhoben werden kann. Im Unterschied zur Berufung beträgt die Rekursfrist i.d.R. lediglich 14 Tage.
Gegen verfahrensleitende Beschlüsse kann kein Rekurs eingelegt werden. Wenn die Entscheidung des Richters gerügt wurde, und der Beschluss für den Ausgang des Verfahrens relevant ist, kann er im Nachhinein mit einer Berufung bekämpft werden.
Ein Rekurs ist immer bei dem Gericht einzubringen, welches den Beschluss erlassen hat. Dies wird dann den Akt dem Instanzgericht vorlegen.
Wäre vielleicht zweckmäßig, wenn Sie auch einige Stichworte zu “Beschluss” posten, um den Unterschied zu “Urteil” deutlicher zu machen.
Ansonsten sehr, sehr brauchbarer Blog- Danke!
liebe Grüße!
Christian Tuma
Wien