Ein Servitut ist eine Dienstbarkeit, das beutet ein Nutzungsrecht an einem Grundstück. Das bekannteste Servitut, das auch am häufigsten in der Praxis vorkommt, ist das Geht- und Fahrrecht. Sie ist im § 472 ff ABGB geregelt.

Die Dienstbarkeit verpflichtet den Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Duldung oder Unterlassung.

Um eine Dienstbarkeit gültig zu vereinbaren, benötigt es einen Title, also einen Vertrag und eine Modus. Ein Servitut kann ins Grundbuch eingetragen werden. Wird es über 30 Jahre nicht ausgeübt, kann es auf Antrag des Eigentümers des dienenden Grundstücks gelöscht werden.

Von Gregor

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