Liegt im Schuldrecht ein Vermögensvorteil vor, der wirtschaftlich an die Stelle eines geschuldeten Gegenstands tritt und nur deshalb eintritt, wenn man sich den geschuldeten Gegenstand nicht mehr leisten kann, spricht man vom stellvertretenden comodum. Ein Stellvertretendes Comodum gibt es bei Gattungsschulden. Wer ein bestimmtes Kilo Kartoffeln verkauft, kann sich nicht auf Unmöglichkeit ausreden, wenn dieses Kilo nicht mehr existiert. Ein anderes Kilo Kartoffeln muss als stellvertretendes Comodum herhalten und geliefert werden.