Wenn der Beklagte eine Klagebeantwortung eingereicht oder im Mahnverfahren einen Einspruch gegen den Zahlbefehl erhoben hat, wird das Gericht eine Tagsatzung, also eine Verhandlung anberaumen. Die Parteien werden zu dieser Verhandlung geladen.
Tagsatzungen sind im Zivilprozessrecht öffentlich, jedoch kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn die öffentliche Ordnung gestört oder in das Familienleben der Parteien eingegriffen wird. Ansonsten kann jeder der Verhandlung beim Gericht zusehen.
Erscheint der Kläger oder der Beklagte nicht zur ersten Tagsatzung, so kann gegen Ihn ein Versäumnisurteil ergehen, wenn der Kläger dies beantragt. Sobald er sich jedoch zur Sache eingelassen hat, ist dies nicht mehr möglich. Das Gericht hat dann aufgrund der bis dahin vorgelegten Vorbringen und Beweise zu entscheiden.