Eine taxative Aufzählung in einem Gesetz bedeutet eine abschließende Aufzählung. Das bedeutet, dass das nur diese Fälle angewendet werden dürfen, die explizit im Gesetz stehen.
Anders als bei einer demonstrativen Aufzählung. Hier hat der Gesetzgeber nur Beispiele genannt. Den Gerichten obliegt es, den Tatbestand auf ähnliche Fälle auszudehnen.