Untermiete bedeutet eine Sache, die man selbst nur gemietet hat, an einen Dritten weiterzuvermieten. In der Regel ist dies zulässig, wenn nicht im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist.
Der Mieter darf übrigens vom Untermieter einen höheren Mietzins verlangen. Bei Wohnungen gilt auch bei der Untermiete das MRG.